REACH-Verordnung
Was bedeutet REACH?
Seit 1. Juni 2007 wird mit der neuen EG-Verordnung REACH (1907/2006/EG) das bestehende Chemikalienrecht grundlegend neu geregelt. Der Gesetzgeber verfolgt mit REACH (Registrierung, Evaluierung und Authorisierung von Chemikalien) das Ziel, die Gefahren und Risiken durch chemische Stoffen zu minimieren und ein höheres Schutzniveau für Mensch und Umwelt zu realisieren.
REACH überträgt der Industrie die Hauptverantwortung für die Beherrschung potenziellern Risiken durch chemische Stoffe. Die Industrie ist auch für die Weitergabe geeigneter Sicherheitsinformationen an die Anwender verantwortlich. Die Verordnung hat Auswirkungen auf die gesamte Lieferkette. Enge Kooperation und Kommunikation mit Lieferanten und Kunden sind unabdingbar.
PFERD hat sich intensiv mit der Verordnung beschäftigt und wird selbstverständlich alle sich daraus ergebenden Verpflichtungen erfüllen und konstruktiv umsetzen. Als zentrale Ansprechpartnerin im Unternehmen steht Ihnen für alle Fragen, die REACH betreffen, Frau Dr. Birgit Franken (birgit.franken@pferd.com) zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne.
PFERD informiert
Artikel 33 der Verordnung sieht für jeden Lieferanten (Hersteller und Importeur) eines Erzeugnisses die Informationspflicht vor, wenn im betreffenden Erzeugnis ein Stoff der REACH-Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gew. % enthalten ist. Bitte beachten Sie, dass diese Liste kontinuierlich weiter ausgebaut und aktualisiert wird.
REACH-Liste
Als Hersteller von Premiumwerkzeugen informieren wir unsere Kunden und benennen in der Tabelle REACH-Liste alle betroffenen Artikel.
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Die Entwicklung neuer Produkte und Fertigungsverfahren und die stetige Verbesserung unseres Produktprogramms sind wesentliche Unternehmensziele von PFERD. Deshalb ist es unser besonderes Interesse, schnellstmögliche Lösungen zu finden, um ggf. auf die in der Kandidatenliste genannten Stoffe bei der Fertigung von PFERD-Werkzeugen zukünftig zu verzichten.
Weiterführende Informationen über REACH erhalten Sie hier .